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Sondergebiete

Energieausweis gemäß EU Richtlinie: Durch die EU wurde im Jahr 2002 die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen. Aufgrund dieser Richtlinie muss für jedes Gebäude ein Energieausweis erstellt werden, dies gilt sowohl für Wohn- und Bürobauten als auch für Neubauten und Bestandsobjekte. Ein wesentlicher Aspekt dieses Energieausweises ist, dass nicht wie bisher üblich nur der Heizenergiebedarf bewertet wird, sondern auch der Verbrauch für Kühlung, Beleuchtung und Lüftung berücksichtigt wird. Unsere Experten im Bereich der Gebäudetechnik und Bauphysik erstellen Ihnen gerne den rechtsgültigen Energieausweis für Ihr Gebäude.

Weiters verfügen wir über Erfahrungen in der Planung und Erstellung von: Kellereitechnik für Winzer, Wasseraufbereitung, Kleinkläranlagen, Umweltverträglichkeitsprüfungen/-erklärungen, Betriebsanlagengenehmigungen, Abfallswirtschaftskonzepte, Abluft-/Abwasserreinigungsanlagen.