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BauKG

Wir können auf ein reiches Erfahrungsspektrum als Baustellenkoordinator laut dem BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz BGBl. I 37/1999) verweisen. Sie als Bauherr oder Projektverantwortlicher müssen – sobald zwei verschiedene Gewerke tätig sind – einen Baustellenkoordinator für Ihr Bauvorhaben bestellen. Wir übernehmen diese Verantwortung. Wir koordinieren die Vorbereitung wie auch die Durchführung von Bauarbeiten, mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, inklusive dem Einsatz von Arbeitsgeräten.